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Zoll und Einfuhrsteuer

Wichtiger Hinweis: wir liefern außerhalb Europas nur in die Schweiz.

Wenn Ihre Rechnungs- und Versandadresse außerhalb der EU liegt und Sie bei uns ein Produkt bestellen, dann dürfen wir Ihnen dieses mehrwertsteuerfrei liefern, sprich ohne die 19% Mehrwertsteuer (MwSt), die der deutsche Staat erhebt.

Ihnen muss allerdings klar sein, dass Ihr Staat bei Ihrer Einfuhr eines Produktes mit fast 100%iger Sicherheit von Ihnen Zoll und/ oder andere Gebühren sowie Einfuhrumsatzsteuer erheben wird. Und eine Einfuhr liegt bereits vor, wenn wir Ihnen ein Produkt liefern.

Wir haben keine Möglichkeit, Ihnen für Ihren Wohnort für ein bestimmtes Produkt die Zollgebühren und den Betrag der Einfuhrumsatzsteuer aufzugeben, denn diese sind nicht nur von Land zu Land unterschiedlich, sondern können in einem Land von Verwaltungseinheit zu Verwaltungseinheit - wie z.B bei Bundesländern oder Kantonen - variieren. Wir haben allerdings nachstehend ein Beispiel aus der Schweiz für Sie vorbereitet, das für Sie hilfreich sein könnte.

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Bild 1: Ein reales Beispiel in der Schweiz für Zollgebühren und Einfuhr(umsatz)steuern

Wie in Deutschland auch zahlt der Endverbraucher in der Schweiz Mehrwertsteuer. In Deutschland beträgt der MwSt-Satz gegenwärtig (9/2022) 19%. MwSt steht hier als Abkürzung für Mehrwertsteuer. In der Schweiz beträgt der MwSt-Satz 8% (seit dem 01.01.2011).

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Wenn sich ein Schweizer also Waren aus der EU in die Schweiz liefern lässt, erhebt die Schweiz Zoll. (Es mag hier bei Nicht-Überschreiten eines bestimmten Betrages eine Freigrenze geben; das müssten Sie bitte bei Ihren Behörden erfragen.)

Damit ein Schweizer nun nicht die (vergleichsweise) hohe deutsche MwSt bezahlen muss, haben die Schweiz und Deutschland folgendes Verfahren vereinbart:

1. Die deutsche Firma - hier Stoff Palette GmbH - darf ihre Waren netto fakturieren, also ohne deutsche MwSt. (In Deutschland wäre es verboten, einem deutschen Kunden eine Rechnung ohne MwSt zu stellen.)

2. Der Schweizer Zoll erhebt bei Grenzübertritt der Waren sowohl Zoll als auch Schweizer MwSt auf den Rechnungsbetrag. Der Rechnungsbetrag enthält den Preis für die Ware und für den Versand. Die Schweizer MwSt wird in der Schweiz auch Einfuhrsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer genannt.

3. Es wäre im übrigen betrügerisch, wenn die deutsche Firma für den Versand der Ware eine verminderte Netto-Rechnung ausstellen würde, damit der Schweizer Kunde weniger Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen kann.

Einem deutschen Kunden, der einen Stoff Palette-Sitzsack incl. Versand für z.B. 427,- EUR netto kaufen würde, müssten wir folgende Rechnung stellen:
427,- EUR + 81,13 EUR (19% MwSt) = 508,13 EUR

Einem Schweizer Kunden, der einen Stoff Palette-Sitzsack incl. Versand für 427,- EUR netto kaufen würde, müssten wir folgende Rechnung stellen:
427,- EUR netto

Würde der Schweizer Zoll den Schweizer Kunden in unserem konkreten Beispiel - siehe Postverzollungsbeleg oben - ohne Zoll und Schweizer MwSt davonkommen lassen? Nein. Auf keinen Fall. Was würde/ müsste der Schweizer Zoll dem Schweizer Kunden also berechnen?

A. Zuerst nimmt der Schweizer Zoll in unserem Beispiel eine Umrechnung von EUR in CHF vornehmen:
427,- EUR x 1,081410 (Wechselkurs vom 24.12.2016) = 461,76 CHF netto

B. Verzollung Zone 1
11,50 CHF + 3% von 461,76 CHF (= 13,85 CHF) = 25,35 CHF

C. Feste Zollabgaben 11,20 CHF

D. Schweizer MwSt = Einfuhr(umsatz)steuer
8% auf (461,76 CHF + 25,35 CHF + 11,20 CHF = 498,31 CHF) = 39,86 CHF --> in unserem Fall abgerundet auf 39,75 CHF

Aus dieser Berechnung folgt, dass der Schweizer Zoll Ihnen 25,35 + 11,20 + 39,75 CHF = 76,30 CHF in Rechnung stellen MUSS.
Rechnen wir diese 76,30 CHF einmal in EUR um:
76,30 CHF / 1,081410 (Wechselkurs) = 70,55 EUR

Vergleichen wir nun die Kosten, die ein Kunde in Deutschland hat mit den Kosten, die ein Kunde in der Schweiz hat:

Kunde in Deutschland: 427,- EUR + 81,13 EUR (19% MwSt) = 508,13 EUR

Kunde in der Schweiz: 427,- EUR + 70,55 EUR (Zoll + Schweizer MwSt) = 497,55 EUR

Der Schweizer Kunde erhält den Sitzsack also in diesem Fall zu einem niedrigeren Preis als der deutsche Kunde. Darüberhinaus kennt die Schweiz (Stand Januar 2017) kein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen.

Generelles Fazit für Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland

Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.

 

 

 

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Zoll und Einfuhrsteuer

Wichtiger Hinweis: wir liefern außerhalb Europas nur in die Schweiz.

Wenn Ihre Rechnungs- und Versandadresse außerhalb der EU liegt und Sie bei uns ein Produkt bestellen, dann dürfen wir Ihnen dieses mehrwertsteuerfrei liefern, sprich ohne die 19% Mehrwertsteuer (MwSt), die der deutsche Staat erhebt.

Ihnen muss allerdings klar sein, dass Ihr Staat bei Ihrer Einfuhr eines Produktes mit fast 100%iger Sicherheit von Ihnen Zoll und/ oder andere Gebühren sowie Einfuhrumsatzsteuer erheben wird. Und eine Einfuhr liegt bereits vor, wenn wir Ihnen ein Produkt liefern.

Wir haben keine Möglichkeit, Ihnen für Ihren Wohnort für ein bestimmtes Produkt die Zollgebühren und den Betrag der Einfuhrumsatzsteuer aufzugeben, denn diese sind nicht nur von Land zu Land unterschiedlich, sondern können in einem Land von Verwaltungseinheit zu Verwaltungseinheit - wie z.B bei Bundesländern oder Kantonen - variieren. Wir haben allerdings nachstehend ein Beispiel aus der Schweiz für Sie vorbereitet, das für Sie hilfreich sein könnte.

20161230-CH-Postverzollung-610pxpiQDEaOfDmIxw

Bild 1: Ein reales Beispiel in der Schweiz für Zollgebühren und Einfuhr(umsatz)steuern

Wie in Deutschland auch zahlt der Endverbraucher in der Schweiz Mehrwertsteuer. In Deutschland beträgt der MwSt-Satz gegenwärtig (9/2022) 19%. MwSt steht hier als Abkürzung für Mehrwertsteuer. In der Schweiz beträgt der MwSt-Satz 8% (seit dem 01.01.2011).

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Wenn sich ein Schweizer also Waren aus der EU in die Schweiz liefern lässt, erhebt die Schweiz Zoll. (Es mag hier bei Nicht-Überschreiten eines bestimmten Betrages eine Freigrenze geben; das müssten Sie bitte bei Ihren Behörden erfragen.)

Damit ein Schweizer nun nicht die (vergleichsweise) hohe deutsche MwSt bezahlen muss, haben die Schweiz und Deutschland folgendes Verfahren vereinbart:

1. Die deutsche Firma - hier Stoff Palette GmbH - darf ihre Waren netto fakturieren, also ohne deutsche MwSt. (In Deutschland wäre es verboten, einem deutschen Kunden eine Rechnung ohne MwSt zu stellen.)

2. Der Schweizer Zoll erhebt bei Grenzübertritt der Waren sowohl Zoll als auch Schweizer MwSt auf den Rechnungsbetrag. Der Rechnungsbetrag enthält den Preis für die Ware und für den Versand. Die Schweizer MwSt wird in der Schweiz auch Einfuhrsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer genannt.

3. Es wäre im übrigen betrügerisch, wenn die deutsche Firma für den Versand der Ware eine verminderte Netto-Rechnung ausstellen würde, damit der Schweizer Kunde weniger Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen kann.

Einem deutschen Kunden, der einen Stoff Palette-Sitzsack incl. Versand für z.B. 427,- EUR netto kaufen würde, müssten wir folgende Rechnung stellen:
427,- EUR + 81,13 EUR (19% MwSt) = 508,13 EUR

Einem Schweizer Kunden, der einen Stoff Palette-Sitzsack incl. Versand für 427,- EUR netto kaufen würde, müssten wir folgende Rechnung stellen:
427,- EUR netto

Würde der Schweizer Zoll den Schweizer Kunden in unserem konkreten Beispiel - siehe Postverzollungsbeleg oben - ohne Zoll und Schweizer MwSt davonkommen lassen? Nein. Auf keinen Fall. Was würde/ müsste der Schweizer Zoll dem Schweizer Kunden also berechnen?

A. Zuerst nimmt der Schweizer Zoll in unserem Beispiel eine Umrechnung von EUR in CHF vornehmen:
427,- EUR x 1,081410 (Wechselkurs vom 24.12.2016) = 461,76 CHF netto

B. Verzollung Zone 1
11,50 CHF + 3% von 461,76 CHF (= 13,85 CHF) = 25,35 CHF

C. Feste Zollabgaben 11,20 CHF

D. Schweizer MwSt = Einfuhr(umsatz)steuer
8% auf (461,76 CHF + 25,35 CHF + 11,20 CHF = 498,31 CHF) = 39,86 CHF --> in unserem Fall abgerundet auf 39,75 CHF

Aus dieser Berechnung folgt, dass der Schweizer Zoll Ihnen 25,35 + 11,20 + 39,75 CHF = 76,30 CHF in Rechnung stellen MUSS.
Rechnen wir diese 76,30 CHF einmal in EUR um:
76,30 CHF / 1,081410 (Wechselkurs) = 70,55 EUR

Vergleichen wir nun die Kosten, die ein Kunde in Deutschland hat mit den Kosten, die ein Kunde in der Schweiz hat:

Kunde in Deutschland: 427,- EUR + 81,13 EUR (19% MwSt) = 508,13 EUR

Kunde in der Schweiz: 427,- EUR + 70,55 EUR (Zoll + Schweizer MwSt) = 497,55 EUR

Der Schweizer Kunde erhält den Sitzsack also in diesem Fall zu einem niedrigeren Preis als der deutsche Kunde. Darüberhinaus kennt die Schweiz (Stand Januar 2017) kein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen.

Generelles Fazit für Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland

Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.

 

 

 

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