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Umsatzsteuerfreie Lieferung für ausländische Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identnummer

Ausländische Unternehmen in der EU – derzeit für Stoff Palette nur aus Belgien, Luxemburg, Niederlande und Österreich, weil wir nur in diese EU-Länder liefern –  können von der Stoff Palette mehrwertsteuerfrei beliefert werden, wenn sie von ihrem  Finanzministerium eine Umsatzsteuer-Identnummer (UID) zugeteilt bekommen haben und wenn diese UID zusammen mit den Adressdaten des Unternehmens auf der Webseite des deutschen Bundesfinanzministeriums https://evatr.bff-online.de/eVatR zu einer "Qualifizierten Bestätigung" führt.

Die Erlangung einer einwandfreien "Qualifizierten Bestätigung" ist leider wesentlich schwieriger, als es scheint, und zwar aus folgenden Gründen:

- Das Bundesfinanzministerium leistet keinerlei Hilfestellung – die wir als Stoff Palette jedoch oft brauchen, weil die Kundenadressen oft nur zu "99% richtig" und damit aus Sicht des IT-Systems des BFM falsch sind.
- Wenn in der gesamten Adresse auch nur ein einziges Zeichen falsch ist, bekommt Stoff Palette keine qualifizierte Bestätigung vom Bundesfinanzministerium.
- Bei der Eingabe der Adresse können sehr leicht Fehler auftreten. Insbesondere, wenn die UID mit einer Adresse beantragt wurde, die sich seitdem ein- oder mehrmals geändert hat, kommen unsere Kunden manchmal selbst ins Schleudern.
- Bei großen Organisationen wie z.B. städtischen Krankenhäusern weiß das einzelne Krankenhaus oftmals nicht, welche Adresse zur UID die Stadt seinerzeit als Träger des Krankenhauses beim Finanzamt angegeben hat.
- Ein anderes Beispiel: ein Kunde in Südtirol gibt den deutschen Straßennamen seiner Firma an, und Stoff Palette muss herausfinden, dass hier ein italienischer Straßenname gefordert ist und wie dieser italienische Straßenname lautet, obwohl der Kunde fest davon überzeugt ist, bei seinem Finanzamt den deutschen Straßennamen hinterlegt zu haben und uns auch nur diesen angibt.

Aus diesem Grund müssen wir die Beweislast leider umkehren und Sie bitten, dass Sie Ihre Daten in die Webseite des Bundesfinanzministeriums eingeben. Ist alles korrekt, zeigt die Webseite das an, Sie machen einen Screenshot der Webseite und mailen uns diesen. Das ist sehr wichtig, denn wir müssen Ihre Adresse so wie in diesem Screenshot für die Erlangung der qualifizierten Bestätigung und als Rechnungsadresse verwenden. Nachstehend erklären wir das Verfahren anhand von Bildern Schritt für Schritt:

1. Geben Sie in Ihren Browser ein https://evatr.bff-online.de/eVatR und gelangen Sie so zur Webseite des deutschen Bundesfinanzministeriums

2. Geben Sie dort die Stoff Palette UID ein: 235895730. (Hier darf nicht das DE vor der Nummer eingetragen werden.)

3. Geben Sie nun Ihr Land ein, indem Sie auf das kleine Dreieck klicken und dann Ihr Land in dem sich öffnenden Menü mit einem Klick markieren.

4. Geben Sie nun Ihre USt-IdNr ein - ohne die ersten beiden Buchstaben des Landes: also z.B. bei Österreich ohne AT oder bei den NIederlanden ohne NL!

5. Klicken Sie nun auf den "Starten" button.

6. Die Webseite sagt Ihnen jetzt, ob Sie unsere und Ihre Umsatzsteuer-Identnummer richtig eingegeben haben. Wenn ja, klappt gleichzeitig der untere Teil mit den Eingabefeldern für Ihre Firmenadresse auf.

7. Tragen Sie dort nun Ihre Adressdaten ein und vergessen Sie nicht, Ihre Unternehmensform auszuwählen.

Unsere Kunden meinen dazu: "Es war sehr einfach, den Screenshot zu erstellen. Obwohl eigentlich alles vorgegeben und selbsterklärend ist, war Ihre Webpage dabei auch hilfreich."

einfache-bestaetigung-gueltig


Bild 1:
 Einfache Bestätigung - Ihre UID ist gültig. Die erste Hürde ist genommen.
Hinweis: Wir haben die echte UID mit xxxxx verfremdet, um die Anonymität des Kunden zu wahren.

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Bild 2: Die UID war richtig und der Menüteil "Qualifizierte Bestätigung" ist aufgeklappt.
Aber alle übrigen Adressdaten sind falsch.

Solange nur ein einziges "stimmt nicht überein" auftritt, können wir nicht mehrwertsteuerfrei liefern.

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Bild 3: Klar: wenn wir nur Unsinn wie "Falscher Ort" eingeben, gibt es keine Übereinstimmung.
Aber so darf Ihr Eingabeergebnis auf keinen Fall aussehen. 

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Bild 4: Wenn alle eingegebenen Daten stimmen, erscheint viermal "stimmt überein".
Um dieses Ergebnis zu erzielen, haben wir echte Daten eingegeben... und diese natürlich verfremdet. 

 

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Bild 5: Wie gesagt: Ihre Eingabe muss zu 100% korrekt sein. Nur dann gibt es vier "stimmt überein".
Und nur dann können wir Sie mehrwertsteuerfrei beliefern.
In diesem Fall können Sie uns den Screenshot mailen und wir übertragen die Daten erneut und
fordern die schriftliche, qualifizierte Bestätigung vom Bundesfinanzministerium an.

 

Nachstehend zeigen wir Ihnen einige Beispiele, in denen fast alles richtig ist, aber eine einzelne Information doch nicht stimmt. Wenn wir in einer Steuerprüfung nur einen solchen fehlerhaften Nachweis vorlegen können, dann fordert das Finanzamt von uns die Umsatzsteuer, und es geht darüber hinaus auch noch von Umsatzsteuerbetrug aus. Das wird zwar in Ihrem konkreten Fall nicht so sein, aber Sie kennen ja die Finanzämter: werden die formalen Anforderungen an Unterlagen nicht zu 100% erfüllt, kennen die Steuerprüfer kein Pardon.

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Bild 6: Hier ist die Postleitzahl falsch.

 

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Bild 7: 
Noch einmal in Vergrößerung – hier ist die Postleitzahl falsch.

 

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Bild 8: Hier ist die Straße oder die Hausnummer oder beides falsch.

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Bild 9: Noch einmal vergrößert – hier ist die Straße oder die Hausnummer oder beides falsch.

 

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Umsatzsteuerfreie Lieferung für ausländische Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identnummer

Ausländische Unternehmen in der EU – derzeit für Stoff Palette nur aus Belgien, Luxemburg, Niederlande und Österreich, weil wir nur in diese EU-Länder liefern –  können von der Stoff Palette mehrwertsteuerfrei beliefert werden, wenn sie von ihrem  Finanzministerium eine Umsatzsteuer-Identnummer (UID) zugeteilt bekommen haben und wenn diese UID zusammen mit den Adressdaten des Unternehmens auf der Webseite des deutschen Bundesfinanzministeriums https://evatr.bff-online.de/eVatR zu einer "Qualifizierten Bestätigung" führt.

Die Erlangung einer einwandfreien "Qualifizierten Bestätigung" ist leider wesentlich schwieriger, als es scheint, und zwar aus folgenden Gründen:

- Das Bundesfinanzministerium leistet keinerlei Hilfestellung – die wir als Stoff Palette jedoch oft brauchen, weil die Kundenadressen oft nur zu "99% richtig" und damit aus Sicht des IT-Systems des BFM falsch sind.
- Wenn in der gesamten Adresse auch nur ein einziges Zeichen falsch ist, bekommt Stoff Palette keine qualifizierte Bestätigung vom Bundesfinanzministerium.
- Bei der Eingabe der Adresse können sehr leicht Fehler auftreten. Insbesondere, wenn die UID mit einer Adresse beantragt wurde, die sich seitdem ein- oder mehrmals geändert hat, kommen unsere Kunden manchmal selbst ins Schleudern.
- Bei großen Organisationen wie z.B. städtischen Krankenhäusern weiß das einzelne Krankenhaus oftmals nicht, welche Adresse zur UID die Stadt seinerzeit als Träger des Krankenhauses beim Finanzamt angegeben hat.
- Ein anderes Beispiel: ein Kunde in Südtirol gibt den deutschen Straßennamen seiner Firma an, und Stoff Palette muss herausfinden, dass hier ein italienischer Straßenname gefordert ist und wie dieser italienische Straßenname lautet, obwohl der Kunde fest davon überzeugt ist, bei seinem Finanzamt den deutschen Straßennamen hinterlegt zu haben und uns auch nur diesen angibt.

Aus diesem Grund müssen wir die Beweislast leider umkehren und Sie bitten, dass Sie Ihre Daten in die Webseite des Bundesfinanzministeriums eingeben. Ist alles korrekt, zeigt die Webseite das an, Sie machen einen Screenshot der Webseite und mailen uns diesen. Das ist sehr wichtig, denn wir müssen Ihre Adresse so wie in diesem Screenshot für die Erlangung der qualifizierten Bestätigung und als Rechnungsadresse verwenden. Nachstehend erklären wir das Verfahren anhand von Bildern Schritt für Schritt:

1. Geben Sie in Ihren Browser ein https://evatr.bff-online.de/eVatR und gelangen Sie so zur Webseite des deutschen Bundesfinanzministeriums

2. Geben Sie dort die Stoff Palette UID ein: 235895730. (Hier darf nicht das DE vor der Nummer eingetragen werden.)

3. Geben Sie nun Ihr Land ein, indem Sie auf das kleine Dreieck klicken und dann Ihr Land in dem sich öffnenden Menü mit einem Klick markieren.

4. Geben Sie nun Ihre USt-IdNr ein - ohne die ersten beiden Buchstaben des Landes: also z.B. bei Österreich ohne AT oder bei den NIederlanden ohne NL!

5. Klicken Sie nun auf den "Starten" button.

6. Die Webseite sagt Ihnen jetzt, ob Sie unsere und Ihre Umsatzsteuer-Identnummer richtig eingegeben haben. Wenn ja, klappt gleichzeitig der untere Teil mit den Eingabefeldern für Ihre Firmenadresse auf.

7. Tragen Sie dort nun Ihre Adressdaten ein und vergessen Sie nicht, Ihre Unternehmensform auszuwählen.

Unsere Kunden meinen dazu: "Es war sehr einfach, den Screenshot zu erstellen. Obwohl eigentlich alles vorgegeben und selbsterklärend ist, war Ihre Webpage dabei auch hilfreich."

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Bild 1:
 Einfache Bestätigung - Ihre UID ist gültig. Die erste Hürde ist genommen.
Hinweis: Wir haben die echte UID mit xxxxx verfremdet, um die Anonymität des Kunden zu wahren.

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Bild 2: Die UID war richtig und der Menüteil "Qualifizierte Bestätigung" ist aufgeklappt.
Aber alle übrigen Adressdaten sind falsch.

Solange nur ein einziges "stimmt nicht überein" auftritt, können wir nicht mehrwertsteuerfrei liefern.

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Bild 3: Klar: wenn wir nur Unsinn wie "Falscher Ort" eingeben, gibt es keine Übereinstimmung.
Aber so darf Ihr Eingabeergebnis auf keinen Fall aussehen. 

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Bild 4: Wenn alle eingegebenen Daten stimmen, erscheint viermal "stimmt überein".
Um dieses Ergebnis zu erzielen, haben wir echte Daten eingegeben... und diese natürlich verfremdet. 

 

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Bild 5: Wie gesagt: Ihre Eingabe muss zu 100% korrekt sein. Nur dann gibt es vier "stimmt überein".
Und nur dann können wir Sie mehrwertsteuerfrei beliefern.
In diesem Fall können Sie uns den Screenshot mailen und wir übertragen die Daten erneut und
fordern die schriftliche, qualifizierte Bestätigung vom Bundesfinanzministerium an.

 

Nachstehend zeigen wir Ihnen einige Beispiele, in denen fast alles richtig ist, aber eine einzelne Information doch nicht stimmt. Wenn wir in einer Steuerprüfung nur einen solchen fehlerhaften Nachweis vorlegen können, dann fordert das Finanzamt von uns die Umsatzsteuer, und es geht darüber hinaus auch noch von Umsatzsteuerbetrug aus. Das wird zwar in Ihrem konkreten Fall nicht so sein, aber Sie kennen ja die Finanzämter: werden die formalen Anforderungen an Unterlagen nicht zu 100% erfüllt, kennen die Steuerprüfer kein Pardon.

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Bild 6: Hier ist die Postleitzahl falsch.

 

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Bild 7: 
Noch einmal in Vergrößerung – hier ist die Postleitzahl falsch.

 

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Bild 8: Hier ist die Straße oder die Hausnummer oder beides falsch.

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Bild 9: Noch einmal vergrößert – hier ist die Straße oder die Hausnummer oder beides falsch.

 

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