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Unsere Warnhinweise

Wir haben viele zufriedene und sogar begeisterte Kunden. Und das seit Jahren. Aber das bedeutet nicht, dass nicht auch einmal etwas schief gehen kann. Oder dass nicht bestimmte Dinge zu beachten sind, damit Sie den größten Nutzen aus unseren Produkten ziehen können und damit verbundene Risiken möglichst gering halten oder ausschließen.

Bitte lesen und beachten Sie die nachfolgenden Warnhinweise. Sie enthalten unser Wissen über Probleme im Zusammenhang mit unseren Produkten. Wir haben dieses Wissen zu einem großen Teil durch unsere Kommunikation mit unseren Kunden und Lieferanten erworben.

20081128-gesundheit-8BdHoOcfbqzSTt

Abfärben von Microfaser-Polstermöbelstoff auf einen via Fußbodenheizung beheizten geölten Holzfußboden

Es ist in einem Einzelfall beobachtet worden, dass Microfaser-Polstermöbelstoff von einem Sitzsack auf geölte Landhausdielen abgefärbt ist, die mittels Fußbodenheizung beheizt wurden.

Wollen Sie ein Produkt von sitzsack.de aus Microfaser-Polstermöbelstoff auf geölte, mittels Fußbodenheizung beheizte Landhausdielen oder Parkett stellen, müssen Sie mit Abfärbung des Stoffes auf den Untergrund rechnen. Wenn Sie ein Produkt aus Microfaser-Polstermöbelstoff auf geölte oder/ und beheizte Fußböden stellen wollen, so sollten Sie folgende Vorsorge gegen potentielles Abfärben treffen:

  • Fordern Sie unsere Gratis-Stoffmuster an und prüfen Sie an einer unauffälligen Stelle auf Ihrem Fußboden, ob Abfärbegefahr besteht. Oder / und
  • Bestellen Sie zum Beispiel Ihren Sitzsack mit einem Boden aus einem anderen Material, wie z.B. Kunstleder. Dies können Sie bei der Bestellung im Bestellformular im Kommentarfeld angeben oder uns formlos per E-Mail oder Telefon mitteilen. Das ist jedoch mit einem Aufpreis verbunden, den wir erst nennen können, nachdem wir von Ihrem Wunsch überhaupt Kenntnis erlangt haben. Oder/ und
  • Legen Sie einen entsprechend großen Teppich unter das Produkt, bei dem ein eventuelles Abfärben entweder ausgeschlossen oder für Sie akzeptabel ist.

Warnhinweise zu (schwer-entflammbaren) Styropor-Perlen und Styropor-Mikro-Perlen

Obwohl Styropor uns unter anderem in Verpackungen, Möbeln und Lebensmittelverpackungen tagtäglich umgibt und in vielen Sitzsäcken, Stillkissen und anderen Kissen des Wettbewerbs sogar ausschließlich als Füllung verwendet wird, gab es in den letzten Jahren eine Diskussion über die potentiellen Risiken von Styropor für den Menschen, die bis heute anhält.

Wir als Anbieter von Styropor-Perlen und Mikro-Styropor-Perlen, die von einem großen deutschen Hersteller stammen, der die Ausgangsmaterialien für die Produktion wiederum von einem deutschen Weltkonzern bezieht, stehen zwischen den Fronten.

Die Industrie und der Industrieverband Hartschaum e.V. in Heidelberg sagen, dass die Styropor-Perlen nicht toxisch sind, dass sie nach Entsorgung nicht als chemischer Abfall eingestuft sind, dass ihre Inhaltsstoffe auch nach der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) die dort gesetzten Höchstgrenzen nicht überschreiten und dass Inhaltsstoffe wie HBCD (Hexabromcyclododecan) nicht einmal wegen eines tatsächlichen, sondern nur wegen eines potentiellen Risikos in die Kandidatenliste von REACH aufgenommen wurden.

Nach den Vorschriften von REACH (Artikel 33) bräuchten wir nicht einmal auf Anfrage anzugeben, dass sich in diesen Styropor-Perlen 0,1% HBCD (Hexabromcyclododecan) befindet. Wir tun es hier aber trotzdem. In diesen Perlen befindet sich 0,1% HBCD. Wir haben es vom Hersteller schriftlich vorliegen, dass HBCD nicht als menschlich karzinogen, mutagen oder reprotoxisch eingestuft ist. Aber: HBCD ist in der Diskussion und es gibt auch andere Meinungen zu HBCD. Wir wollen mit unserer Offenheit nicht nur bewirken, dass Sie eine informiertere Entscheidung treffen können, sondern wir wollen auch darauf hinwirken, dass die Verwendung von umstrittenen Stoffen reduziert bzw. eingestellt wird. Auch das Treibmittel Pentan, mit dem Styropor geschäumt wird und das im Zeitablauf aus dem Styropor herausdiffundiert, bleibt in der Diskussion als giftiger Stoff.

Das Umweltbundesamt sagte uns auf unsere Anfrage, dass die Klärung, ob gewisse Inhaltsstoffe in Styropor-Perlen eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen bedeuten, in der Eigenverantwortung des Herstellers liegt. Das EU-Chemikalienrecht zielt darauf ab, dass bei REACH aufgenommene Stoffe so weit wie möglich zu ersetzen sind. Wir von sitzsack.de haben nicht die Möglichkeit, die Angaben des Herstellers zu bestätigen oder sie in Zweifel zu ziehen. Wir wurden darauf hingewiesen, dass wir uns durch zu negative Aussagen zu diesem Material auch Schadensersatzklagen seitens der Hersteller/ unserer Lieferanten ausgesetzt sehen können. Daher versuchen wir, beide Seiten der Medaille möglichst objektiv zu beleuchten.

Gemäß Artikel 33 REACH wären wir auch lediglich auf Ersuchen eines Verbrauchers auskunftspflichtig und das auch nur, wenn bestimmte Stoffe die in REACH festgesetzten Grenzen überschreiten. Wir möchten aber progressiv mit diesem Thema umgehen und nicht darauf warten, bis sich die verschiedenen Experten auf eine Linie geeinigt haben. Daher sagen wir ganz deutlich: für Still- und Babykissen raten wir von einer Styropor-Füllung ab. Wählen Sie lieber eine unserer Nicht-Styropor-Füllungen.

Die Tatsache, dass Styropor in Deutschland z.B. auch als Lebensmittelverpackung zugelassen ist, in Joghurtbechern, Blisterverpackungen etc., zeigt Ihnen auch, dass es derzeit anscheindend kein klares Ja oder Nein gibt. Wir lassen das Treibmittel Pentan aus den Styropor-Perlen immerhin besonders lange ausdünsten.

Styropor-Perlen dürfen auf keinen Fall verschluckt oder verzehrt werden. Tritt dieser Fall trotzdem ein, empfehlen wir Ihnen dringend, sich sofort an einen Arzt zu wenden. Sie riskieren sonst unter Umständen schwere Gesundheitsschädigungen oder sogar Ersticken.

Warnhinweis zu Schaumstoff-Flocken-/ Styropor-Flocken-Füllungen

Ab und zu fragen besorgte Konsumenten, die mit einer reinen Füllung aus Styroporkügelchen aus den verschiedensten Gründen nicht zufrieden sind, bei uns an, ob unsere Qithan Sitzkomfortfüllung gesundheitlich unbedenklich ist. Hierzu nehmen wir stets wie folgt Stellung:

Für unsere FCKW-frei geschäumten Schaumstoffe, die wir zu Flocken verarbeiten, haben wir Öko-Tex-Zertifikate vorliegen. Ihr Wortlaut: "Die Prüfungen an o.g. Artikeln wurden nach Öko-Tex-Standard 100, Produktklasse I für Babyartikel durchgeführt und haben ergeben, dass die derzeit geltenden humanökologischen Anforderungen des Standards erfüllt sind."

Diese Zertifizierung erfolgt regelmäßig aufs Neue. Unsere Schaumstoffe werden auch in großem Stil für die Herstellung von Matratzen verwendet.

Wir geben unserer Schaumstoff-Füllung einen gewissen Anteil Styroporflocken bzw. -perlen hinzu - maximal 35% bezogen auf das Volumen. Obwohl Styropor in sehr vielen Sitzsäcken des Wettbewerbs sogar ausschließlich als Füllung verwendet wird, gibt es eine anhaltende Diskussion über die potentiellen Risiken von Styropor für den Menschen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass Styropor in Deutschland z.B. auch als Lebensmittelverpackung uneingeschränkt zugelassen ist - in Joghurtbechern, Blisterverpackungen etc.

Wir glauben aber nicht nur aus diesen Gründen an die Schadstoffarmut unserer Füllung, sondern auch, weil unsere Füllung nur zu einem geringen Anteil aus Styropor besteht - und nicht zu 100% wie bei den meisten Wettbewerbsprodukten.

Wenn Sie strengere Maßstäbe als wir anlegen, raten wir Ihnen von Kauf und Verwendung unserer Produkte ab. Denn Styropor und Schaumstoff sind keine in der Natur vorkommenden Produkte, sondern werden industriell unter Einsatz chemischer Verfahren hergestellt.

Unsere Füllung darf nicht verschluckt oder verzehrt werden. Tritt dieser Fall trotzdem ein, müssen Sie sich sofort an einen Arzt wenden. Sie riskieren sonst unter Umständen schwere Gesundheitsschädigungen oder sogar Ersticken.

 

Unsere Warnhinweise Wir haben viele zufriedene und sogar begeisterte Kunden. Und das seit Jahren. Aber das bedeutet nicht, dass nicht auch einmal etwas schief gehen kann. Oder dass nicht... mehr erfahren »
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Unsere Warnhinweise

Wir haben viele zufriedene und sogar begeisterte Kunden. Und das seit Jahren. Aber das bedeutet nicht, dass nicht auch einmal etwas schief gehen kann. Oder dass nicht bestimmte Dinge zu beachten sind, damit Sie den größten Nutzen aus unseren Produkten ziehen können und damit verbundene Risiken möglichst gering halten oder ausschließen.

Bitte lesen und beachten Sie die nachfolgenden Warnhinweise. Sie enthalten unser Wissen über Probleme im Zusammenhang mit unseren Produkten. Wir haben dieses Wissen zu einem großen Teil durch unsere Kommunikation mit unseren Kunden und Lieferanten erworben.

20081128-gesundheit-8BdHoOcfbqzSTt

Abfärben von Microfaser-Polstermöbelstoff auf einen via Fußbodenheizung beheizten geölten Holzfußboden

Es ist in einem Einzelfall beobachtet worden, dass Microfaser-Polstermöbelstoff von einem Sitzsack auf geölte Landhausdielen abgefärbt ist, die mittels Fußbodenheizung beheizt wurden.

Wollen Sie ein Produkt von sitzsack.de aus Microfaser-Polstermöbelstoff auf geölte, mittels Fußbodenheizung beheizte Landhausdielen oder Parkett stellen, müssen Sie mit Abfärbung des Stoffes auf den Untergrund rechnen. Wenn Sie ein Produkt aus Microfaser-Polstermöbelstoff auf geölte oder/ und beheizte Fußböden stellen wollen, so sollten Sie folgende Vorsorge gegen potentielles Abfärben treffen:

  • Fordern Sie unsere Gratis-Stoffmuster an und prüfen Sie an einer unauffälligen Stelle auf Ihrem Fußboden, ob Abfärbegefahr besteht. Oder / und
  • Bestellen Sie zum Beispiel Ihren Sitzsack mit einem Boden aus einem anderen Material, wie z.B. Kunstleder. Dies können Sie bei der Bestellung im Bestellformular im Kommentarfeld angeben oder uns formlos per E-Mail oder Telefon mitteilen. Das ist jedoch mit einem Aufpreis verbunden, den wir erst nennen können, nachdem wir von Ihrem Wunsch überhaupt Kenntnis erlangt haben. Oder/ und
  • Legen Sie einen entsprechend großen Teppich unter das Produkt, bei dem ein eventuelles Abfärben entweder ausgeschlossen oder für Sie akzeptabel ist.

Warnhinweise zu (schwer-entflammbaren) Styropor-Perlen und Styropor-Mikro-Perlen

Obwohl Styropor uns unter anderem in Verpackungen, Möbeln und Lebensmittelverpackungen tagtäglich umgibt und in vielen Sitzsäcken, Stillkissen und anderen Kissen des Wettbewerbs sogar ausschließlich als Füllung verwendet wird, gab es in den letzten Jahren eine Diskussion über die potentiellen Risiken von Styropor für den Menschen, die bis heute anhält.

Wir als Anbieter von Styropor-Perlen und Mikro-Styropor-Perlen, die von einem großen deutschen Hersteller stammen, der die Ausgangsmaterialien für die Produktion wiederum von einem deutschen Weltkonzern bezieht, stehen zwischen den Fronten.

Die Industrie und der Industrieverband Hartschaum e.V. in Heidelberg sagen, dass die Styropor-Perlen nicht toxisch sind, dass sie nach Entsorgung nicht als chemischer Abfall eingestuft sind, dass ihre Inhaltsstoffe auch nach der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) die dort gesetzten Höchstgrenzen nicht überschreiten und dass Inhaltsstoffe wie HBCD (Hexabromcyclododecan) nicht einmal wegen eines tatsächlichen, sondern nur wegen eines potentiellen Risikos in die Kandidatenliste von REACH aufgenommen wurden.

Nach den Vorschriften von REACH (Artikel 33) bräuchten wir nicht einmal auf Anfrage anzugeben, dass sich in diesen Styropor-Perlen 0,1% HBCD (Hexabromcyclododecan) befindet. Wir tun es hier aber trotzdem. In diesen Perlen befindet sich 0,1% HBCD. Wir haben es vom Hersteller schriftlich vorliegen, dass HBCD nicht als menschlich karzinogen, mutagen oder reprotoxisch eingestuft ist. Aber: HBCD ist in der Diskussion und es gibt auch andere Meinungen zu HBCD. Wir wollen mit unserer Offenheit nicht nur bewirken, dass Sie eine informiertere Entscheidung treffen können, sondern wir wollen auch darauf hinwirken, dass die Verwendung von umstrittenen Stoffen reduziert bzw. eingestellt wird. Auch das Treibmittel Pentan, mit dem Styropor geschäumt wird und das im Zeitablauf aus dem Styropor herausdiffundiert, bleibt in der Diskussion als giftiger Stoff.

Das Umweltbundesamt sagte uns auf unsere Anfrage, dass die Klärung, ob gewisse Inhaltsstoffe in Styropor-Perlen eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen bedeuten, in der Eigenverantwortung des Herstellers liegt. Das EU-Chemikalienrecht zielt darauf ab, dass bei REACH aufgenommene Stoffe so weit wie möglich zu ersetzen sind. Wir von sitzsack.de haben nicht die Möglichkeit, die Angaben des Herstellers zu bestätigen oder sie in Zweifel zu ziehen. Wir wurden darauf hingewiesen, dass wir uns durch zu negative Aussagen zu diesem Material auch Schadensersatzklagen seitens der Hersteller/ unserer Lieferanten ausgesetzt sehen können. Daher versuchen wir, beide Seiten der Medaille möglichst objektiv zu beleuchten.

Gemäß Artikel 33 REACH wären wir auch lediglich auf Ersuchen eines Verbrauchers auskunftspflichtig und das auch nur, wenn bestimmte Stoffe die in REACH festgesetzten Grenzen überschreiten. Wir möchten aber progressiv mit diesem Thema umgehen und nicht darauf warten, bis sich die verschiedenen Experten auf eine Linie geeinigt haben. Daher sagen wir ganz deutlich: für Still- und Babykissen raten wir von einer Styropor-Füllung ab. Wählen Sie lieber eine unserer Nicht-Styropor-Füllungen.

Die Tatsache, dass Styropor in Deutschland z.B. auch als Lebensmittelverpackung zugelassen ist, in Joghurtbechern, Blisterverpackungen etc., zeigt Ihnen auch, dass es derzeit anscheindend kein klares Ja oder Nein gibt. Wir lassen das Treibmittel Pentan aus den Styropor-Perlen immerhin besonders lange ausdünsten.

Styropor-Perlen dürfen auf keinen Fall verschluckt oder verzehrt werden. Tritt dieser Fall trotzdem ein, empfehlen wir Ihnen dringend, sich sofort an einen Arzt zu wenden. Sie riskieren sonst unter Umständen schwere Gesundheitsschädigungen oder sogar Ersticken.

Warnhinweis zu Schaumstoff-Flocken-/ Styropor-Flocken-Füllungen

Ab und zu fragen besorgte Konsumenten, die mit einer reinen Füllung aus Styroporkügelchen aus den verschiedensten Gründen nicht zufrieden sind, bei uns an, ob unsere Qithan Sitzkomfortfüllung gesundheitlich unbedenklich ist. Hierzu nehmen wir stets wie folgt Stellung:

Für unsere FCKW-frei geschäumten Schaumstoffe, die wir zu Flocken verarbeiten, haben wir Öko-Tex-Zertifikate vorliegen. Ihr Wortlaut: "Die Prüfungen an o.g. Artikeln wurden nach Öko-Tex-Standard 100, Produktklasse I für Babyartikel durchgeführt und haben ergeben, dass die derzeit geltenden humanökologischen Anforderungen des Standards erfüllt sind."

Diese Zertifizierung erfolgt regelmäßig aufs Neue. Unsere Schaumstoffe werden auch in großem Stil für die Herstellung von Matratzen verwendet.

Wir geben unserer Schaumstoff-Füllung einen gewissen Anteil Styroporflocken bzw. -perlen hinzu - maximal 35% bezogen auf das Volumen. Obwohl Styropor in sehr vielen Sitzsäcken des Wettbewerbs sogar ausschließlich als Füllung verwendet wird, gibt es eine anhaltende Diskussion über die potentiellen Risiken von Styropor für den Menschen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass Styropor in Deutschland z.B. auch als Lebensmittelverpackung uneingeschränkt zugelassen ist - in Joghurtbechern, Blisterverpackungen etc.

Wir glauben aber nicht nur aus diesen Gründen an die Schadstoffarmut unserer Füllung, sondern auch, weil unsere Füllung nur zu einem geringen Anteil aus Styropor besteht - und nicht zu 100% wie bei den meisten Wettbewerbsprodukten.

Wenn Sie strengere Maßstäbe als wir anlegen, raten wir Ihnen von Kauf und Verwendung unserer Produkte ab. Denn Styropor und Schaumstoff sind keine in der Natur vorkommenden Produkte, sondern werden industriell unter Einsatz chemischer Verfahren hergestellt.

Unsere Füllung darf nicht verschluckt oder verzehrt werden. Tritt dieser Fall trotzdem ein, müssen Sie sich sofort an einen Arzt wenden. Sie riskieren sonst unter Umständen schwere Gesundheitsschädigungen oder sogar Ersticken.

 

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